Die Veranstaltungen der MO Sport Marketing GmbH dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Risiken behaftet. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch von ihm benutzte Fahrzeug(e) verursachten Schäden, soweit nicht ein Ausschluss der Haftung explizit vereinbart wurde. Bewerber und Fahrer verzichten auf Ansprüche jeder Art für im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehende Schäden gegenüber dem (den)

  • Veranstalter(n), seinen Organen, seinen beauftragten Instruktoren, sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen;
  • Streckenposten, dem Rennstreckenbetreiber, dem Rennstreckeneigentümer und dem Straßenbaulastträger (soweit Schäden durch die Beschaffenheit der beim Training zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht wurden);
  • alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen;
  • außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung (auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises) beruhen
  • außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung (auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises) beruhen. Bewerber und Fahrer verzichten außerdem auf Ansprüche jeder Art für im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden gegenüber den
  • anderen Teilnehmern (Bewerbern, Fahrern, Mitfahrern), deren Helfer, die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge;
  • außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung (auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises) beruhen

Dieser Verzicht wird auch für Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers erklärt. Der unterzeichnende Teilnehmer stellt den (die) Veranstalter von Ansprüchen Dritter nach vorstehender Maßgabe frei. Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung gelten ferner nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit der Teilnehmer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Fahrzeugs ist, stellt er den (die) Veranstalter, seine (ihre) Erfüllungsgehilfen sowie den beauftragten Instruktoren auch von Ansprüchen des Kfz-Halters und Eigentümers entsprechend dem Umfang des vorstehenden Haftungsverzichts frei. Der Haftungsverzicht und die Haftungsfreistellung werden mit ihrer Unterzeichnung durch den Teilnehmer gegenüber allen Beteiligten wirksam. Sie gelten für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Gesetzliche Vertreter von minderjährigen Teilnehmern bestätigen ihre Kenntnis darüber, dass sie während der Veranstaltung für den vertretenden Teilnehmer ausschließlich aufsichtspflichtig sind. Wegen der Unerfahrenheit von Minderjährigen besteht grundsätzlich ein erhöhtes Risiko. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von der vorstehenden Haftungsausschlussklausel unberührt.

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass

  • er auf eigenes Risiko fährt;
  • er seine Fahrweise im Hinblick auf den Verkehr, die Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe eigenverantwortlich anzupassen
  • und alle Regelungen, Anweisungen und (Verkehrs-)gesetze zu beachten hat;
  • das Fahren Erfahrung und eine gute körperliche Konstitution voraussetzt;
  • Motorradfahren gefährlich ist und Sturz- sowie Verletzungsrisiken für sich und andere in sich birgt;
  • er keine Passagen, die ihm zu schwierig erscheinen, fahren muss

Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich

  1. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein;
  2. selbst für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz gesorgt zu haben (es besteht kein Krankenversicherungsschutz über den Veranstalter);
  3. den vorstehenden Text vor seiner Unterzeichnung sorgfältig gelesen zu haben.

Zusätzliche Haftungsbedingungen bei Fahrertrainings

Für Rennstreckentrainings gilt zusätzlich Folgendes: Der Veranstalter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die vom Teilnehmer verursacht werden oder ihm oder Dritten im Zusammenhang mit dem Training entstehen, es sei denn, der Veranstalter oder einer seiner Betriebsangehörigen oder Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Für Personenschäden gilt dieser Haftungsverzicht nicht, wenn der Schaden durch eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Betriebsangehörigen verursacht wurde. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen nach vorstehender Maßgabe frei.

Während der Veranstaltung auf Rundstrecken gelten folgende Flaggenzeichen:

Rote Flagge:
Training ist abgebrochen, Runde langsam zu Ende fahren. Überholverbot.

Gelbe Flagge:
Vorsichtig fahren, Geschwindigkeit verringern. Überholverbot.

Weiße Flagge:
Vorsicht, langsames Fahrzeug (Krankenwagen etc.) auf der Strecke.

Gelbrote Flagge:
Vorsicht, rutschige Fahrbahn.

Blaue Flagge:
Schnellerer Fahrer möchte überholen.

Schwarzweiß-karierte Flagge:
Trainingsende. Runde zu Ende fahren.

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Veranstalter
MO Sportmarketing GmbH
Zeppelinstr. 35/1
73760 Ostfildern
Geschäftsführer: Thomas Kuttruf
Amtsgericht Stuttgart
Handelsregister: Stuttgart HRB 18659
Tel.: +49 (0) 711 24 89 76 00
inteam@mo-web.de
Stand: 14.02.2022

Hier können Sie den Haftungsverzicht und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) herunterladen und vor der Veranstaltung durchlesen.