Die Veranstaltung dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mir Risiken behaftet. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutze Fahrzeug verursachte Schäden, soweit hier nicht ein Ausschluss der Haftung vereinbart wurde. Bewerber und Fahrer verzichten auf Ansprüche jeder Art für im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden gegenüber dem (den)
• Veranstalter(n), seinen Organen, seinen beauftragten Instruktoren, sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen;
• Streckenposten, dem Rennstreckenbetreiber, dem Rennstreckeneigentümer und dem Straßenbaulastträger (soweit Schäden durch die Beschaffenheit der beim Training zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht wurden);
• alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
• außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung (auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises) beruhen.
• außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung (auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises) beruhen. Bewerber und Fahrer verzichten außerdem auf Ansprüche jeder Art für im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehende Schäden gegenüber den
• anderen Teilnehmern (Bewerbern, Fahrern, Mitfahrern), deren Helfer, die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge; außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung (auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises) beruhen.
Dieser Verzicht wird auch für
Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers erklärt. Der unterzeichnende Teilnehmer stellt den (die) Veranstalter von Ansprüchen Dritter nach vorstehender Maßgabe frei. Haftungsverzicht und Haftungsfreistellung gelten ferner nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit der Teilnehmer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Motorrads ist, stellt er den (die) Veranstalter, seine (ihre) Erfüllungsgehilfen sowie den beauftragten Instruktoren auch von Ansprüchen des Kfz-Halters und Eigentümers entsprechend dem Umfang des vorstehenden Haftungsverzichts frei. Der Haftungsverzicht und die Haftungsfreistellung werden mit ihrer Unterzeichnung durch den Teilnehmer gegenüber allen Beteiligten wirksam. Sie gelten für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Gesetzliche Vertreter von minderjährigen Teilnehmern bestätigen ihre Kenntnis darüber, dass sie während der Veranstaltung für den vertretenden Teilnehmer ausschließlich aufsichtspflichtig sind. Wegen der Unerfahrenheit von Minderjährigen besteht grundsätzlich ein erhöhtes Risiko. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von der vorstehenden Haftungsausschlussklausel unberührt.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass
• er auf eigenes Risiko fährt;
• er seine Fahrweise im Hinblick auf den Verkehr, die Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe eigenverantwortlich anzupassen und die im jeweiligen Land gültigen Verkehrsgesetze zu beachten hat;
• das Fahren Erfahrung und gute körperliche Konstitution voraussetzt;
• Motorradfahren gefährlich ist und Sturz- und Verletzungsrisiken für sich und andere in sich birgt;
• er keine Passagen, die ihm zu schwierig erscheinen, fahren muss. Er kann vielmehr den Instruktor bitten, sein Motorrad über die betroffene Passage zu bringen oder in Abstimmung mit dem Instruktor eine andere Strecke zu fahren.
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich
1. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein; 2. selbst für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz gesorgt zu haben; 3. den vorstehenden Text vor seiner Unterzeichnung sorgfältig gelesen zu haben. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzbekleidung teilzunehmen. Für alle Trainingsformen der MO Sportmarketing GmbH gilt: Integralhelm (ECE-Norm 22.05/22.06), Rückenprotektor, Handschuhe und Motorradstiefel (EN 17092). Rennstreckentrainings: Es darf nur mit Lederkombi (kein Textil) gefahren werden, Schnürstiefel und Unter-Knöchel-Schuhe sind nicht erlaubt (restliche Bekleidung s.o.). Fahrertrainings: Textil- oder Lederkombi (Zweiteiler müssen durch einen Reißverschluss verbunden werden, restliche Bekleidung s.o.). Es besteht kein Krankenversicherungsschutz über den Veranstalter.
Zusätzliche Haftungsbedingungen bei Fahrertrainings
StVO und StVZO sind insbesondere beim Fahren auf nicht öffentlichen Straßen nicht ausschließlich verbindlich. Die Teilnehmer sind aufgerufen, verantwortungsbewusst zu fahren. Es wurde keine Versicherung durch den Veranstalter abgeschlossen. Eine Sicherheitsüberprüfung am Motorrad vor der Veranstaltung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit dieses Haftungsverzichts. Für Rennstreckentrainings gilt zusätzlich Folgendes: Der Veranstalter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die vom Teilnehmer verursacht werden oder ihm oder Dritten im Zusammenhang mit dem Training entstehen, es sei denn, der Veranstalter oder einer seiner Betriebsangehörigen oder Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Für Personenschäden gilt dieser Haftungsverzicht nicht, wenn der Schaden durch eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Betriebsangehörigen verursacht wurde. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen nach vorstehender Maßgabe frei.
Veranstalter
MO Sportmarketing GmbH
Zeppelinstr. 35/1
73760 Ostfildern
Geschäftsführer: Thomas Kuttruf
Amtsgericht Stuttgart
Handelsregister: Stuttgart HRB 18659
Tel.: +49 (0) 711 24 89 76 00
inteam@mo-web.de
Stand: 23.11.2022
Während der Veranstaltung auf Rundstrecken gelten folgende Flaggenzeichen:
Rote Flagge:
Training ist abgebrochen, Runde langsam zu Ende fahren. Überholverbot.
Gelbe Flagge:
Vorsichtig fahren, Geschwindigkeit verringern. Überholverbot.
Weiße Flagge:
Vorsicht, langsames Fahrzeug (Krankenwagen etc.) auf der Strecke.
Gelbrote Flagge:
Vorsicht, rutschige Fahrbahn.
Blaue Flagge:
Schnellerer Fahrer möchte überholen.
Schwarzweiß-karierte Flagge:
Trainingsende. Runde zu Ende fahren.
Haftungsverzicht
Hier können Sie den Haftungsverzicht herunterladen und vor der Veranstaltung durchlesen.
Und hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB.